Urteil und Meinung

Da gibt es jemanden, der eine Rezension oder zumindest eine urteilsgesättigte Leseerfahrung zum Besten gibt, in der er einen Roman zwar nicht als durchweg schlecht bewertet und sogar ein Teillob ausspricht: »Es ist eine leichte Kost mit vielen köstlichen Stellen und mancherlei Trivialitäten.« Nun habe ich selbst das Manuskript des Buchs vor etwa zehn Jahren gelesen und jetzt darauf hingewiesen, daß ich wenig von einer solchen Bewertung vom hohen Roß herunter halte.

Darauf schrieb er, wenn er gewußt hätte, daß er sein Urteil begründen müsse, hätte er sich Notizen gemacht. Ich schrieb, man müsse stets damit rechnen, zur Begründung seines Urteils aufgefordert zu werden, im Bereich der Justiz gebe es überhaupt kein Urteil ohne Begründung.

Darauf schrieb er mir sinngemäß, es müsse reichen, was im Wörterbuch als Definition von Trivialität zu lesen sei; wenn es danach gehe, müsse auch ich mein Urteil begründen. Nun hatte ich zwar gar kein Urteil abgegeben, sondern lediglich meine Meinung kundgetan, aber was soll’s, ich war gern bereit, diese Meinung noch etwas ausführlicher zu erläutern. Leider las ich aber nun unter seiner Begründungsaufforderung folgenden Hinweis: »Kommentare geschlossen“.

Was soll man dazu sagen?