Eine Immobilienfirma wirbt in meinem Kiez, großflächig und mit sehr großen Buchstaben, stylisch um Kunden für „Appartments“ und „flexible Einzelhandelflächen“. Gemeint sind, so ist zu vermuten, Apartments oder vielleicht auch Appartements und Einzelhandelsflächen.
Auf der Website der Firma ist zu lesen: „Wir unterscheiden uns von den meisten unserer Mitbewerber durch den hohen Designstandard …“ Nun frage ich mich als potentieller Kunde, ob zum Stil nicht immer auch ein wenig Konvention gehören sollte, nämlich hier die Beachtung orthographischer und logischer Gesichtspunkte.
Was würden wir von einem Pharmazeuten halten, der uns in seiner Einzelhandel(s)fläche „Appotheke“ etwas verkaufen will, etwa Medizien? Das zur Orthographie. Und die Logik? Was soll ich mir unter einer flexiblen Einzelhandel(s)fläche vorstellen? Die Fläche in einem Gebäude bleibt, anders als beim Luftballon, gemäß dem äußeren Grundriß immer gleich, und wenn ich Wände einziehe, dann teile ich die Grundfläche in mehrere kleinere Flächen auf. Die Gesamtfläche selbst wird dabei nicht flexibel, sondern lediglich durch den Platzbedarf der Mauern verringert. Reiße ich die Mauern wieder ein, gewinne ich nur das zurück, was ich vorher verloren habe. Das nennt man: flexible Flächen-Gestaltung. Aber nicht „flexible Fläche“.