Zum Stichwort erstere – letztere heißt es im neuesten Duden online (Richtiges und gutes Deutsch):
erstere – letztere: erstere und letztere – eigentlich Komparativbildungen zu erste und letzte – werden nicht mehr auf die durch eine Zahl ausgedrückte strenge Reihenfolge beliebig vieler Lebewesen oder Dinge bezogen, sondern auf das Näher- oder Fernerliegen zweier Lebewesen oder Dingen. Sie werden wie diese – jene oder der/die/das eine – der/die/das andere gebraucht: Sie besaß ein Haus in der Stadt und eins auf dem Lande. Ersteres/Jenes [Haus] hatte sie gekauft, letzteres/dieses [Haus] war ihr durch Erbschaft zugefallen. Nicht angemessen ist erstere – letztere, wenn von mehr als zwei Lebewesen oder Dinge die Rede ist. Also nicht: Charlotte, Maria und Hans gingen spazieren. Die Erstere war barhäuptig, der Letztere trug eine Pelzmütze. Auch setzt erstere – letztere eine gegensätzliche Betrachtungsweise voraus. Um Gemeinsamkeiten zu beschreiben, verwendet man beispielsweise beide oder die eine wie die andere.
Quelle: Duden – Richtiges und gutes Deutsch Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2007
Alles soweit fast richtig, nur muß es richtig richtig heißen: … auf das Näher- oder Fernerliegen zweier Lebewesen oder Dinge. Zweier Dinge, nicht zweier Dingen.
Hier hat sich das „n“ an einen Ort verirrt, wo es nichts zu suchen hat. Aber wie kommt es hierher? Ich nehme an, es hat sich unerlaubt entfernt und ist zu einem kleinen Spaziergang aufgebrochen, denn weiter unten im Text fehlt es: „… wenn von mehr als zwei Lebewesen oder Dinge die Rede ist.“ Natürlich sollte von zwei „Dingen“ die Rede sein – und nicht von zwei „Dinge“. Und wenn das „n“ selbst nicht weiß, wo es sich aufzuhalten hat, dann muß man es ein wenig beraten.
Dafür gibt es die (kostenpflichtige) Duden-Sprachberatung, die auch kostenpflichtig ist, wenn ein Leser die Sprachberatung beraten möchte, weil er Fehler im Duden entdeckt hat.
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Anmerkung: Inzwischen gibt es das Abo nicht mehr. Fehler im Duden und die überteuerte Sprachberatung aber immer noch.
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